- 13 Übernachtungen in Boutique-Hotels und Lodges der gehobenen Mittelklasse
- 13x Frühstück sowie teilweise Abendessen je nach gewähltem Hotel
- Programm gemäß Reiseverlauf
- Zahlreiche Ausflüge können bereits vorab gebucht werden
Diese beliebte Selbstfahrerreise führt Sie in einige der schönsten Regionen Südafrikas, Mpumalanga und KwaZulu-Natal, sowie durch das Königreich Eswatini (Swasiland). Genießen Sie sowohl die Unabhängigkeit dieser Reise als auch den Luxus, der Ihnen durch bereits vorgebuchte Unterkünfte geboten wird. Es erwarten Sie unter anderem die landschaftlichen Höhepunkte der Panorama Route sowie eine Vielfalt faszinierender Wildtiere im Krüger-Nationalpark.
Johannesburg (JNB) ist der Ausgangspunkt Ihrer Reise
Johannesburg, das schlagende Herz Südafrikas, ist eine grosse Stadt voller Energie und Vielfalt.
Die grösste Stadt Südafrikas ist eine urbane, schnelllebige Metropole, die in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung durchlaufen hat. Als wirtschaftliches Zentrum des Landes und als Tor für internationale Besucher strotzt Johannesburg vor Energie. Informieren Sie sich im Apartheid-Museum über die bewegte Vergangenheit Südafrikas oder besuchen Sie den aufstrebenden und trendigen Stadtteil Maboneng, bevor Sie sich in eine der Grünflächen der Stadt wie den Botanischen Garten zurückziehen.
In einem malerischen Tal, in den Bergen und auf dem Ackerland gelegen, ist Ohrigstad ein kleiner Zufluchtsort.
Ohrigstad, eine kleine Stadt in der südafrikanischen Provinz Limpopo am Fusse der Drakensberge, wird oft als das Tor zur malerischen Panoramastrasse bezeichnet. Umgeben von malerischem Ackerland in der Nähe der Echohöhlen bietet die Stadt eine Reihe von Unterkünften wie Farmaufenthalte und Lodges für Besucher, die das umliegende Ohrigstad-Tal und seine Aktivitäten erkunden möchten.
Weitere Informationen
Phalaborwa ist eine Stadt im Bezirk Mopani in der Provinz Limpopo in Südafrika.
Hazyview ist das Tor zu Südafrikas meist besuchtem Krüger National Park.
Hazyview ist eine Bauernstadt, deren Name von dem Dunst herrührt, der von den umliegenden Obstplantagen aufsteigt. Hazyview ist das Tor zum berühmten Krüger National Park. Die Stadt bietet auch einige Abenteueraktivitäten wie Reiten, Rafting oder Wandern an, aber ihr Hauptanziehungspunkt ist die Nähe zu Krüger, die als Basis für Besucher dient und über ausgezeichnete Einrichtungen und Unterkunftsmöglichkeiten verfügt.
Weitere Informationen
Mbabane ist die Hauptstadt von Eswatini (Swasiland). Es beherbergt den Sibebebe Rock, einen der grössten Berge Afrikas.
Eine farbenfrohe, aufregende Mischung aus Kultur und Tradition in einer Strandkulisse - Durban ist der Puls Südafrikas.
Südafrikas drittgrösste Stadt und der geschäftigste Hafen des Landes, das kosmopolitische und lebenslustige Durban zieht Besucher mit seinem goldenen Sandstrand und seiner reichen Kulturgeschichte an. Die vielfältige Stadt, in der die grösste indische Bevölkerung ausserhalb Indiens lebt, ist voll von bunten Marktplätzen und ausgezeichneten Restaurants. Neben den indischen Einflüssen hat Durban auch seine afrikanischen Wurzeln, mit einer Reihe von Galerien, die einige der besten traditionellen Zulu-Handwerke des Landes anbieten.
Durban (DUR) ist die letzte Station Ihrer Reise.
Im Reisepreis inklusive
Mittelmeerklima im Südwesten, gemäßigtes Klima im Landesinneren und subtropisches Klima im Nordosten.
Allgemein sonnig mit milden Wintern, obwohl in den Bergen am Kap und um Natal oft Schnee fällt. Mitunter kann es auch in den Ebenen vorübergehend recht kühl werden. Da Südafrika südlich des Äquators liegt, sind die Jahreszeiten denen der nördlichen Hemisphäre entgegengesetzt. Wer Weihnachten im Sommer feiern möchte, reist nach Südafrika. Die jeweils beste Reisezeit hängt von den geplanten Aktivitäten ab. Die Blütenpracht am Kap kann man im August oder September bewundern. Wer gerne Vögel beobachtet, reist am besten von Mitte Oktober bis November nach Südafrika. Für Aktivurlauber, die wandern, surfen oder tauchen gehen, ist die Zeit nach dem südafrikanischen Hochsommer empfehlenswert.
Die Einreise ist nur mit einem maschinenlesbaren Reisepass möglich. Der Reisepass muss noch mindestens 30 Tage über den visumfreien Aufenthalt hinaus bzw. 30 Tage über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Urlaubs-, Besuchs- oder Geschäftsreisen (nicht Studienreisen):
(a) Deutschland, Österreich und die meisten EU-Länder: für visafreie Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (Ausnahmen: Polen und Zypern: für visafreie Aufenthalte von bis zu 30 Tagen), ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Litauen und Slowakische Republik);
(b) Schweiz;
(c) Türkei: für visafreie Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.
Achtung: Inhaber von u.a. deutschen, österreichischen oder schweizer Reiseausweisen für Flüchtlinge/Staatenlose benötigen für Südafrika ein Visum.
Achtung: In naher Zukunft werden visumpflichtige Reisende für Südafrika eine South Africa ETA benötigen. Etwas später können auch Staatsangehörige von visumbefreiten Ländern ihre Ein- und Ausreisen nach und aus Südafrika über die South Africa ETA registrieren.
Deutschland, Österreich
Deutsche, Österreicher und Türken brauchen für touristische und geschäftliche Aufenthalte bis 90 bzw. 30 Tagen kein Visum. In allen anderen Fällen gelten die folgenden Gebühren:
Besucher- und Transitvisum: 33 €.
Einige Nationalitäten erhalten das Visum kostenlos. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Botschaft.
Für Studien- und Arbeitserlaubnisse werden ggf. anfallende Telex-/Faxgebühren erhoben.
Schweiz
Schweizer und Türken brauchen für touristische und geschäftliche Aufenthalte kein Visum. Ab 90 bzw. 30 Tagen gelten für die einzelnen Aufenthaltszwecke die aktuellen Gebühren, die bei der Beantragung mitgeteilt werden.
Einige Nationalitäten erhalten das Visum kostenlos. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Botschaft.
Für Studien- und Arbeitserlaubnisse werden ggf. anfallende Telex-/Faxgebühren erhoben.
Visagebühren ändern sich häufig, daher ist es ratsam, sich vor Antragstellung bei den zuständigen konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Besuchervisum (auch für Geschäftsreisen), Studien- und Arbeitsvisum (als Langzeitvisum) und Transitvisum. Mit einem Besuchervisum darf man in Südafrika weder bezahlte noch unbezahlte Arbeit aufnehmen und auch nicht studieren.
Visumpflichtige Reisende, die am selben Tag mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum (nur in Johannesburg möglich). Der maschinenlesbare Reisepass muss auch hier noch mindestens zwei freie Seiten enthalten.
Achtung: Visumpflichtige Reisende, die über Südafrika nach Botswana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Simbabwe oder Eswatini reisen wollen, benötigen (auch über Johannesburg) ein vorab besorgtes Transitvisum
Persönlich bei den Konsulaten bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Studien- und Arbeitsvisa müssen im Heimatland vor Antritt der Reise nach Südafrika beantragt werden.
Maximal zwei bis drei Wochen vor der geplanten Reise, kann ein Termin mit der zuständigen diplomatischen Vertretung vereinbart werden.
E-Visum: U.a. Staatsangehörige von Deutschland, Bulgarien, Kroatien, Frankreich, Deutschland, Litauen, Rumänien und der Slowakei können ein e-Visum beantragen.
Touristen- und Geschäftsvisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 Passfotos.
(c) Maschinenlesbarer Reisepass, der noch mindestens 30 Tage über die geplante Ausreise hinaus gültig ist und mindestens zwei freie Seiten enthält.
(d) Ggf. gültige, langfristige oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts.
(f) Rück- oder Weiterreiseticket.
(g) Gebühr (per Überweisung mindestens 5 Werktage vor dem Einreichen des Antrags).
(h) Ggf. Gelbfieberimpfbescheinigung nach Aufenthalt in Infektionsgebieten und nach Transit mit mehr als 12 Stunden Aufenthalt in einem Gelbfieberendemiegebiet.
(i) Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung (auf Englisch).
(j) Erklärung oder Dokumente, die den Zweck und die Dauer der Reise belegen.
(k) Ggf. Firmenschreiben der eigenen Firma und Einladungsschreiben eines südafrikanischen Unternehmens (Geschäftsreisen) oder Einschreibungsnachweis an Universität.
(l) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelbuchung).
Transitvisum:
(a) -(j) und
(l) Visum für das Zielland.
Der Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag (DIN A5) beizulegen.
Anfragen vor der Abreise an die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Besuchervisum: 5-10 Arbeitstage;
Studien- und Arbeitsgenehmigungen: reine Bearbeitungszeit i.d.R. 15 Arbeitstage. Es wird dennoch empfohlen, für Genehmigungen längere Bearbeitungszeiten einzuplanen.
Unter Umständen werden ein Nachweis (Kontoauszüge der letzten drei Monate) über ausreichende Geldmittel, ein Beleg über den Zweck der Reise und Rück- bzw. Weiterreisetickets verlangt.
Hinweis: Staatsbürger aller Länder, visumpflichtig oder nicht, erhalten an der Grenze in der Regel eine Besuchsgenehmigung (Port of Entry Visa), sofern sie die folgenden Dokumente vorlegen können: Maschinenlesbarer Reisepass, ggf. Visum, Unterlagen, die den Zweck und die Dauer des Aufenthalts bestätigen, gültiges Rück- oder Weiterreiseticket, ausreichende Geldmittel (von der Bank beglaubigte Kontoauszüge der letzten drei Monate), Adresse des Aufenthaltsortes in Südafrika und ggf. eine Gelbfieberimpfbescheinigung. Ein Visum ist keine Garantie für eine Einreiseerlaubnis. Für Personen mit Vorstrafen gelten Sonderregelungen. Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Erforderliche Impfungen: Gelbfieberimpfbescheinigung, wenn der Reisende aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfiebergebiet nach Südafrika einreist oder sich im Transit länger als 12 Stunden im Flughafen in einem der WHO ausgeweisenen Gelbfiebergebiete aufgehalten hat. Bei direktem Transit durch ein Gelbfiebergebiet ist kein Gelbfieber-Impfschein erforderlich.
Reisende, die ihren visumfreien Aufenthalt verlängern wollen, müssen mindestens zwei Monate vor Ablauf der in den Reisepass eingestempelten Frist eine gebührenpflichtige Verlängerung beim Department of Home Affairs beantragen. Dazu werden u. a. ein Rück- oder Weiterreiseticket, ein Krankenversicherungsnachweis und der Nachweis über ausreichende Geldmittel benötigt.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.
Österreicher: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.
Schweizer: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.
Türken: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.
Anmerkung: Alle Reisedokumente für Minderjährige sollten bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung:
Ausländische visumbefreite Minderjährige, die von einem oder von zwei Elternteilen/Sorgeberechtigten bzw. von einer Drittperson begleitet werden, müssen keine Geburtsurkunden und Reiseerlaubnisse mehr vorlegen, auch dann nicht, wenn Eltern und Kinder nicht den gleichen Nachnamen tragen. Dennoch empfiehlt das Auswärtige Amt, weiterhin beide Dokumente mitzuführen.
Gänzlich unbegleitete Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise eine ungekürzte bzw. vollständige Geburtsurkunde im Original vorweisen, aus der beide Eltern hervorgehen. Ist die Geburtsurkunde nicht in englischer Sprache, sollte man zusätzlich über eine beglaubigte Übersetzung verfügen. Empfehlenswert ist eine internationale Geburtsurkunde, die im Original vorgelegt wird.
Minderjährige, die gänzlich unbegleitet reisen, benötigen außerdem eine Zustimmungserklärung, die nicht älter als sechs Monate sein darf, Passkopie und Kontaktdaten der Eltern/Sorgeberechtigten bzw. eine Bescheinigung darüber, dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht bzw. Sterbeurkunde).
Gänzlich alleinreisende Minderjährige benötigen über die Bescheinigung / Zustimmungserklärung hinaus einen Einladungsbrief, die Kontaktdaten, eine Passkopie und ggf. das Visum oder die Aufenthaltsgenehmigung derjenigen Person, zu welcher der Minderjährige in Südafrika reist.
Für alle Tiere muss vor der Abreise die entsprechende Einfuhr- oder Transitgenehmigung beim Department of Agriculture beantragt werden, die am Tag der Einreise gültig ist. Für jedes Haustier wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier aus einem Ort kommt, um den es in einem Radius von 25 km in den letzten 6 Monaten keinen Tollwutfall gab und, dass der Hund/die Katze maximal 3 Jahre (für Katzen 1 Jahr) und mindestens 2 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden ist. Haustiere müssen mit einem implantierten Mikrochip versehen sein.
Die Einreise ist nur mit einem maschinenlesbaren Reisepass möglich. Der Reisepass muss noch mindestens 30 Tage über den visumfreien Aufenthalt hinaus bzw. 30 Tage über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Urlaubs-, Besuchs- oder Geschäftsreisen (nicht Studienreisen):
(a) Deutschland, Österreich und die meisten EU-Länder: für visafreie Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (Ausnahmen: Polen und Zypern: für visafreie Aufenthalte von bis zu 30 Tagen), ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Litauen und Slowakische Republik);
(b) Schweiz;
(c) Türkei: für visafreie Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.
Achtung: Inhaber von u.a. deutschen, österreichischen oder schweizer Reiseausweisen für Flüchtlinge/Staatenlose benötigen für Südafrika ein Visum.
Achtung: In naher Zukunft werden visumpflichtige Reisende für Südafrika eine South Africa ETA benötigen. Etwas später können auch Staatsangehörige von visumbefreiten Ländern ihre Ein- und Ausreisen nach und aus Südafrika über die South Africa ETA registrieren.
Stand - Fri, 29 Aug 2025 12:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Fri, 29 Aug 2025 11:50:17 +0200)
Letzte Änderungen:
Sicherheit – Kriminalität (Empfehlungen)
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Die südafrikanische Nationalparkverwaltung unternimmt jegliche Anstrengung, die Sicherheit von Touristen in und um den Krüger-Nationalpark zu gewährleisten und hat für Reisende in die Provinz Mpumalanga folgende Help Line eingerichtet: +27-(0)6630 0 0991.
Die Tourismusbehörden der Provinz Westkap (Kontakt Provinz Westkap) sowie der Stadtverwaltung Kapstadt (Kontakt Kapstadt) bieten internationalen Reisenden Unterstützung an, geben Sicherheitstipps und teilen Notfallnummern mit. Reisenden wird empfohlen, die Notfallnummern nach Ankunft einzuspeichern und stets griffbereit zu haben.
Wanderungen in der Region sollten bevorzugt in Gruppen durchgeführt werden; auf eine angemessene Wanderausrüstung ist zu achten. Raubüberfälle auf Wandernde werden aktuell auf Wanderrouten entlang des Signal Hill in unmittelbarer Nähe zu urbanen Siedlungen verzeichnet.
Ein aktueller Schwerpunkt von Überfällen auf Touristen ist die Umgebung des Castle of Good Hope, insbesondere in Richtung Strand Street (Bahnhof). Reisenden wird dringend davon abgeraten, in diesem Bereich zu Fuß unterwegs zu sein. An- und Abfahrt zum Castle of Good Hope sollten mit einem Fahrzeug erfolgen; Ein- und Ausstieg direkt am Haupteingang.
Die Südafrikanische Nationalparkverwaltung empfiehlt Reisenden aus Sicherheitsgründen, bei einer Anfahrt von Port Elizabeth (Gqeberha) von der Nutzung der R335 über Motherwell abzusehen und alternativ die N2 über Colchester für die Anfahrt zum Addo-Elephant-Park zu nutzen.
Angesichts der erheblichen sozialen Unterschiede im Land kann es zu Protesten und Demonstrationen kommen. Gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden. So gab es z. B. bereits wiederholt gewaltsame Aktionen im Großraum Emalahleni (an der Hauptverbindungsstraße zwischen Johannesburg und touristischen Zielen im Osten des Landes, wie dem Blyde-River-Canyon und dem Krüger-Nationalpark).
Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate, vor allem in Großstädten und deren Randgebieten und informellen Siedlungen (sog. „Townships"). Dies schließt Gewalttaten wie Raubüberfälle, Vergewaltigungen und Mord ein. Auch sexualisierte Gewalt (Gender Based Violence) kommt häufig vor. Reisende können zudem Opfer von Kurzzeitentführungen, Raub, Diebstählen, Einbrüchen und ähnlichen Delikten werden. Es sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen insbesondere alleinreisende Frauen bei Nutzung per App bestellter Fahrdienste (z.B. Uber, etc.) unter Drogen gesetzt und/oder Opfer sexueller Übergriffe wurden.
Häufig werden auf den Straßen, vor allem in den Innenstädten, Handtaschen weggerissen. Auch in Hotelrestaurants und -zimmern treten Diebstähle auf. An Geldautomaten kommt es immer wieder zu Manipulationen oder versuchtem Trickbetrug durch Personen, die vorgeben, beim Geldabheben behilflich sein zu wollen, aber tatsächlich das Ziel verfolgen, die Debit-/Kreditkarte gegen eine Fälschung auszutauschen oder die PIN zu erschleichen. Auch andere Betrugsmaschen und Kreditkartenmissbrauch sind verbreitet.
Reisende bzw. Reisegruppen werden auf Autobahnen oder -zufahrten angehalten und ausgeraubt, indem sie z. B. eingekeilt oder vereinzelt durch Fahrzeuge angehalten werden, die sich fälschlicherweise als Polizei ausgeben. Die Strecken von und zu den Flughäfen in Johannesburg und Pretoria sind hiervon besonders betroffen. Bei Nutzung von Alternativrouten ist es zuletzt mehrfach zu Raubüberfällen gekommen.
In dichtem Verkehr und an roten Ampeln erfolgen häufiger Blitzeinbrüche, sog. „smash-and-grab"- Überfälle, bei denen Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um Wertgegenstände aus dem Auto zu entwenden. Nach Einbruch der Dunkelheit besteht an weniger befahrenen Straßenkreuzungen die Gefahr von Fahrzeugentführungen (sog. „carjackings").
Bei Autobahnfahrten im städtischen Umland, insbesondere beim Transit durch bestimmte Vorortgebiete (z.B. Kapstadt: N2 Weg zum und vom Flughafen, Strecke Kapstadt – Stellenbosch/Somerset West-Kapstadt; Pretoria: Fahrten auf der N4 zum Pilanesberg oder zum Flughafen Lanseria auf der N14) besteht bei Dämmerung und Dunkelheit ein erhöhtes Risiko des sog. „Spiking", d.h. Fahrzeuge werden z.B. durch Steinwurf oder auf der Fahrbahn platzierte Steinblöcke zum Abbremsen und Stoppen gezwungen. Die daraus resultierende Situation wird für einen Überfall auf die Insassen genutzt.
Das Klima ist trocken bis subtropisch feucht. Vor allem in den Nordhalbkugel-Sommermonaten kommt es immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Eine Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in den Tourismusgebieten ist in diesen Fällen nicht ausgeschlossen.
Starke Regenfälle können zu Überschwemmungen führen, auch in Nationalparks (wie z. B. dem Kruger-Nationalpark).
Im Meer gibt es teilweise starke (Unter-)Strömungen, die selbst erfahrene und geübte Schwimmer auf das Meer hinausziehen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Badeunfällen. Auch Haie stellen eine potentielle Gefahr für Badende dar.
Der öffentliche Fernverkehr funktioniert in aller Regel zuverlässig. Es gibt ein Inlandsflugnetz und Busverbindungen zwischen allen großen Städten, aber nur wenige Zugverbindungen.
Ein Mietwagen ist für Einzelreisende und kleine Gruppen empfehlenswert, denn die öffentlichen Nahverkehrsnetze sind unsicher und unübersichtlich. Eine Ausnahme bildet der „Gautrain" zwischen Johannesburg und Pretoria.
In Südafrika herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist dicht und Überlandstraßen zumeist in gutem Zustand. Auf Autobahnen herrscht oft Mautpflicht.
Nebenstraßen hingegeben sind vor allem in ländlichen Gebieten oft unzureichend gesichert und von schlechter Qualität. Gefahren bestehen durch Rücksichtlosigkeit anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Sammeltaxis, und häufiges Linksüberholen trotz Verbotes.
Zum Teil haben Verkehrszeichen eine andere Bedeutung als in Deutschland. So bedeutet z.B. ein grün erleuchteter Abbiegepfeil an der Ampel nicht, dass weder auf Fußgänger noch Gegenverkehr geachtet werden muss. In Südafrika gibt es viele „4-way-stop"-Kreuzungen, d.h. dass alle Autos an der Kreuzung zunächst halten müssen; die Weiterfahrt erfolgt dann entsprechend der Ankunftsreihenfolge, d.h. das Auto, welches als erstes an der Kreuzung gehalten hat, fährt auch als erstes wieder los.
Es gibt viele Radarkontrollen und bei Verstößen ist mit hohen Geldbußen zu rechnen. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Bei Überschreitungen muss mit Festnahme und Inhaftierung gerechnet werden.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Es gibt keine Einschränkungen im öffentlichen Leben und Touristen müssen nicht mit Nachteilen rechnen. Die Akzeptanz unter der Bevölkerung kann jedoch unterschiedlich sein und in ländlichen Gebieten oder Townships sind Ressentiments nicht ausgeschlossen.
Besitz, Konsum, Ein- und Ausfuhr von sowie Handel mit Drogen sind strafbar. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Schwere der Tat.
Prostitution ist in Südafrika strafbar. Mit besonders hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) können Taten im Bereich der Kinderprostitution geahndet werden. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selbst oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Als Kind gilt jede Person bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann, je nachdem ob es auf privatem oder öffentlichem Grund, oder gar in einem Naturschutzgebiet stattfand, zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen von zwei bis zehn Jahren führen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr geschützter Pflanzen und Tiere.
Landeswährung ist der südafrikanische Rand (ZAR). Debit- (Girocard) und Kreditkarten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an ausreichend vorhandenen internationalen Geldautomaten benutzt werden. Die Zahlung mit Kreditkarte ist üblich und gerne gesehen.
Bargeld (EUR oder USD) kann in den Metropolen überall gewechselt werden. Beim Geldtausch ist zwingend der Reisepass vorzulegen. Nähere Informationen bietet die South African Reserve Bank.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen noch mindestens 30 Tage über den Tag der Ausreise hinaus gültig sein und über mindestens zwei freie Seiten für Visastempel verfügen.
Auch bei Weiterreise in Nachbarländer und anschließender Rückkehr nach Südafrika müssen wieder ausreichende Seiten für Stempel vorhanden sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika grundsätzlich kein Visum.
Gegen Vorlage eines gültigen Rückflugscheins wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's visa") für den Zeitraum der geplanten Reise, maximal für 90 Tage erteilt.
Für andere als kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum, das vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin beantragt werden sollte.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten „Reiseausweisen für Flüchtlinge gem. Abkommen vom 28.07.1951", Inhaber von deutschen „Reiseausweisen für Flüchtlinge gem. Abkommen vom 15.10.1946", sowie Inhaber von „Reisedokumenten" unterliegen der Visumpflicht für Südafrika.
Gemäß geltender Einreisebestimmungen führt die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis („Overstay") auch um wenige Tage zu einer „Erklärung zur unerwünschten Person". Dies hat eine automatische Einreisesperre von ein bis fünf Jahren zur Folge. Bei verspäteter Ausreise erfolgt die Erklärung zur unerwünschten Person auch dann, wenn eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragt wurde, darüber aber noch keine Entscheidung getroffen wurde. Dagegen kann nur nach Ausreise Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruchsprozess ist jedoch langwierig und ein Erfolg nicht garantiert. Das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen haben hierauf keinen Einfluss.
Minderjährige deutsche Staatsangehörige, die mit mindestens einem Elternteil zusammen reisen, benötigen einen gültigen Reisepass. Das Mitführen einer Geburtsurkunde sowie einer Zustimmungserklärung des anderen Elternteils, falls nicht beide sorgeberechtigte Elternteile mitreisen, ist aber weiterhin empfehlenswert.
Reist ein Minderjähriger ohne Begleitung eines Erwachsenen, sind neben dem gültigen Pass folgende Unterlagen mitzuführen:
Weitere Informationen bieten das Department of Home Affairs und die südafrikanischen Vertretungen in Deutschland.
Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbeschränkt möglich, aber ab einem Gegenwert von 10.000 USD deklarationspflichtig. Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 25.000 ZAR erlaubt und bei höheren Beträgen deklarationspflichtig. Die Ausfuhr von Rand ist auf 5.000 ZAR beschränkt, von Fremdwährungen auf den bei Einreise deklarierten Betrag.
Gebrauchte persönliche Gegenstände können zollfrei eingeführt werden. Bei der Einfuhr von Jagd- und Sportwaffen gab es in jüngster Zeit vermehrt Schwierigkeiten.
Weitere Informationen zu Zollfreigrenzen bei der Einreise nach Südafrika bietet der südafrikanische Zoll.
Einfuhrbestimmungen für Haustiere hängen im Wesentlichen davon ab, aus welchem Land die Tiere nach Südafrika eingeführt werden. Erforderlich ist in jedem Fall eine sechs Monate gültige Importgenehmigung. Diese und alle weiteren Informationen bietet Animal Health.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Allerdings ist bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Das gilt auch für einen transitbedingten Zwischenaufenthalt von über 12 Stunden z.B. in Nairobi oder Addis Abeba. Eine Impfung wird auch bei kürzerem Transit empfohlen, da es zu Verspätungen kommen bzw. in Einzelfällen die Aufenthaltszeit im Transit nicht nachvollzogen werden kann. Eine einzige Impfung gilt inzwischen als lebenslanger Impfnachweis im internationalen Reiseverkehr.
Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Es besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium falciparum, beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist saisonal und regional unterschiedlich:
- Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme (Chemoprophylaxe) sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Das größte Gesundheitsproblem in Südafrika ist HIV/AIDS mit einer sehr hohen Häufigkeit. Bis zu 20% der erwachsenen Bevölkerung (regionale Unterschiede) sind mit HIV infiziert. Eine durch die Immunschwäche bedingte Ko-Infektion mit Tuberkulose ist die Ursache der hohen Sterblichkeit, wobei gegen Tuberkulosemedikamente multiresistente Keime zum großen Teil mitverantwortlich sind.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Eine Gefahr der Tuberkuloseansteckung über Tröpfcheninfektion besteht nur in entsprechenden medizinischen Einrichtungen bzw. bei längerem Aufenthalt in beengten Wohnräumen Tuberkulosekranker.
HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Das Mpox-Virus wird vorrangig durch engen Kontakt mit Erkrankten übertragen. Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten, kontaminierten Gegenständen sowie möglicherweise auch Atemtröpfchen kann ebenso zu einer Infektion führen. Bei sexuellem Kontakt besteht grundsätzlich ein hohes Mpox-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Limpopo- und Mpumalanga-Provinz, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth), siehe Schistosomiasis.
Übermäßige Belastung durch UV-Licht führt zu vorzeitiger Hautalterung und kann auch Hautkrebs verursachen. Südafrika liegt geographisch in einer Zone erhöhter UV-Strahlung, so dass entsprechende Vorsorge getroffen werden sollte (Kopfbedeckung, Sonnenschutzcreme mit hohem Schutzfaktor je nach Hauttyp, besondere Vorsicht an Küsten mit kühlem Seewind).
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser fallen dahinter zurück, bieten aber auch im Notfall einen zielorientierten Service. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rückholversicherung wird dringend angeraten.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Republik Südafrika.
Pretoria (Tshwane) (Hauptstadt und Regierungssitz).
Kapstadt (Sitz des Parlamentes und Regierungssitz Januar bis Juni). Bloemfontein (Sitz des obersten Gerichts).
Die Republik Südafrika liegt an der Südspitze des afrikanischen Kontinents. Das Land wird im Osten vom Indischen Ozean, im Westen vom Atlantischen Ozean und im Norden von Namibia, Botswana, Simbabwe, Mosambik und Swasiland begrenzt. Lesotho wird von Südafrika eingeschlossen. Drei geographische Regionen dominieren Südafrikas Landschaften: Das Binnenhochland, die Bergketten und die Küstenregion. Das Binnenhochland ist durch eine weitgehend gleichbleibende Höhenlage gekennzeichnet und wird durch Gebirgsabbrüche (die Große Randstufe), die über die Ebenen (Veld) des Hochplateaus emporragen und unterschiedlich hoch und steil sind, von den anderen Landschaftsformen abgegrenzt.
Obwohl es zwei große Flusssysteme gibt, den Limpopo und den Oranje, ist die Oberfläche des Plateaus wasserarm. An der Küste gibt es sowohl Sandstrände als auch Felsenbuchten, das Hinterland ist mit Sträuchern bewachsen. Die Bergregion, die sich vom Kap der guten Hoffnung entlang der Küste bis zum Limpopo-Tal im Nordosten des Landes erstreckt, besteht aus den Drakensberg-, Nuweveldberg- und Strombergketten.
Nach den Wahlen von 1994 wurde Südafrika in neun Provinzen eingeteilt: Sie umfassen das Westkap (Provinzhauptstadt: Kapstadt), das Ostkap (Bisho), das Nordkap (Kimberley), KwaZulu-Natal (Pietermaritzburg), Free State (Bloemfontein), North West Province (Mmabatho), Limpopo-Provinz (ehemals Northern Province) (Polokwane (ehemals Pietersburg)), Mpumalanga (Nelspruit) und Gauteng (Johannesburg).
Parlamentarische Republik (im Commonwealth) seit 1961. Neue Verfassung seit 1996. Zweikammerparlament: Nationalversammlung mit 400 Mitgliedern und Nationalrat der Provinzen mit 90 Mitgliedern. Unabhängigkeit seit 1910 (ehemalige britische Kolonie).
Cyril Ramaphosa, seit Februar 2018.
Cyril Ramaphosa, seit Februar 2018.
220/240 V, 50 Hz. Adapter sind notwendig.
Südafrika ist ein Land, das mit seinen riesigen Ebenen, sanft geschwungenen Bergen, goldenen Stränden und kargen Wüsten einen atemberaubenden visuellen Eindruck hinterlässt. Neben der vielseitigen Landschaft beeindrucken vor allem die vielen Tierarten, von Elefantenherden bis hin zu Pinguinkolonien, die man hier wunderbar beobachten kann.
Auch die südafrikanischen Städte sind sehr vielseitig: das Herzstück bildet das geschäftige Johannesburg, und das weltoffene Kapstadt am Rande des Atlantischen Ozeans ist eine Enklave mit europäischem Flair.
Dazwischen liegen Safarigebiete und hübsche Städte, die hier und da die Wildnis der Karoo-Halbwüste unterbrechen. Der Küstenort Durban und einige andere Urlaubsgebiete liegen an der schönen Garden Route im Süden.
Die Bevölkerung Südafrikas, die von zahlreichen Eingeborenenstämmen abstammt, spricht elf offizielle Sprachen, und die Afrikaander, Briten und Inder übten während der Kolonialzeit ihren ganz eigenen Einfluss aus.
Die Hauptattraktion Südafrikas ist und bleibt aber seine reiche Tierwelt. Damit verbunden sind professionelle Safaris und Luxusunterkünfte. Einen unvergesslichen Einblick in das “typische” Afrika vermittelt auch der weltberühmte Krüger-Nationalpark.
Im Juli 2018 wäre Nelson Mandela 100 Jahre alt geworden, ein hervorragender Anlass auf den Spuren des Freiheitskämpfers und Friedennobelpreisträgers durch Südafrika zu reisen. Das Neslon Mandela Museum, The Capture Site, das Mandela House in Soweto und natürlich Robben Island sind einige der beliebten Stationen einer solchen Reise.
Flüge nach Südafrika von Deutschland, Österreich und der Schweiz:
- Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. nach Johannesburg und Kapstadt;
- Austrian Airlines (OS) ab Wien nach Johannesburg (kein Direktflug möglich) und nach Kapstadt;
- Swiss (LX) ab Zürich nach Johannesburg, mit Weiterflug nach Kapstadt;
- Edelweiss Air (WK) von Zürich nach Johannesburg und Kapstadt.
Frankfurt - Johannesburg: 10 Std. 30 Min.; Frankfurt - Kapstadt: 11 Std. 45 Min.; München - Johannesburg: 10 Std. 45 Min.; Zürich - Johannesburg: 10 Std. 40 Min.; Zürich - Kapstadt: 11 Std. 45 Min.; Wien - Johannesburg: 13 Std. 15 Min. (reine Flugzeit).
Der Visit Africa Airpass von oneworld ist gültig für Ziele in Südafrika, Namibia, Sambia, Simbabwe und Mauritius. Buchbar sind beliebig viele Flüge, mindestens jedoch zwei, mit British Airways oder deren angeschlossenen Fluggesellschaften.
Ein gut ausgebautes Fernstraßennetz ermöglicht die Einreise nach Südafrika aus den Nachbarländern Namibia, Botsuana (über Ramathlabama), Simbabwe (über die Beitbridge), Swasiland, Lesotho und Mosambik.
Die Öffnungszeiten der Grenzübergänge sind sehr unterschiedlich und können auch kurzfristig verändert werden. Reisende sollten sich daher vorab erkundigen, ob und wann der Grenzübertritt möglich ist.
Fernbus: Verbindungen von und zu den Hauptstädten der Nachbarländer bieten Greyhound, Intercape und Translux.
Maut: Einige Autobahnabschnitte sind mautpflichtig. Die Bezahlung ist in bar möglich; internationale Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Unterlagen: Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig. Es empfiehlt sich außerdem, eine englische Übersetzung mitzuführen.
Die Hauptstrecken in die Nachbarländer führen nach Simbabwe, Botswana und Mosambik.
Südafrikas Luxuszug Blue Train (Charterzug) fährt regulär von Pretoria (Tshwane) nach Kapstadt und als Charterzug von Pretoria aus nach Durban sowie in den Krüger Nationalpark.
Der Luxuszug Rovos Rail bietet reguläre Fahrten von Pretoria nach Kapstadt, Durban und zu den Victoria-Wasserfällen (Simbabwe) sowie von Kapstadt nach George. Für die Strecke Pretoria-Kapstadt und Pretoria-Victoria-Wasserfälle brauchen die Züge 48 Stunden. Ferner gibt es mit Rovos Rail mehrmals pro Jahr Sonderfahrten u.a. von Kapstadt nach Dar es Salaam (Tansania) und von Pretoria nach Swakopmund (Namibia).
Mit dem Shongololo Express werden drei verschiedene Reisen, zwischen 12 und 15 Tagen, durch Südafrika, Namibia, Swasiland, Mosambik und Simbabwe angeboten.
Die größten Häfen sind Kapstadt, Durban, Port Elizabeth und East London.
U.a. laufen Reedereien wie Cunard, Phoenix und AIDA auf ihren Kreuzfahrten ab Hamburg oder Bremerhaven südafrikanische Häfen an.
Airlink (4Z) fliegt u.a. Kapstadt, Johannesburg, Durban, Port Elizabeth, East London, Kimberley und Bloemfontein an.
In den bewohnten Regionen ist das Straßennetz gut ausgebaut.
Maut: Einige Autobahnabschnitte sind mautpflichtig. Die Bezahlung ist in bar möglich; internationale Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Tankstellen: Die meisten Tankstellen sind täglich von 7 bis 19 Uhr geöffnet; nur wenige Tankstellen rund um die Uhr. Die Bezahlung mit Kreditkarten ist nicht immer möglich. Reservebenzin darf nicht mitgeführt werden.
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Ein Drittel der Straßen des Landes sind asphaltiert (darunter alle Hauptstraßen). Die Straßen sind allgemein touristisch gut ausgeschildert. Nationalstraßen entsprechen in etwa gut ausgebauten deutschen Bundesstraßen. In gutem Zustand sind aber auch die meisten Regionalstraßen und zudem mit wenig Verkehr.
Nationalstraßen sind mit einem N und einer Zahl gekennzeichnet (z.B. N3) und nur zu einem kleinen Teil als Autobahnen ausgebaut. Regionalstraßen sind mit einem R und einer Zahl beschildert (z.B. R27).
Autovermietungsfirmen sind in allen Städten und an Flughäfen zu finden. Der Fahrer muss mindestens 18 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und mindestens seit einem Jahr einen Führerschein besitzen. Manchmal wird Fahrern unter 25 Jahren eine Jungfahrergebühr berechnet. Einige Vermieter schreiben ein Maximalalter von 70 Jahren vor.
Es gibt Minitaxis (meist weiße Kleinbusse, die als Sammeltaxi bestimmte Routen abfahren) und normale Taxis (mit Taxameter). Taxistände findet man gewöhnlich in den Stadtzentren, an Flughäfen und vor Hotels oder man ruft die Taxivermittlung an.
Zahlreiche Firmen bieten Langstreckenverbindungen an. Die Busse sind grundsätzlich klimatisiert. Verbindungen zwischen den Hauptzentren werden bedient von: Translux, Greyhound und Intercape.
Baz Bus transportiert in verschiedenen Städten Reisende zu einer Vielzahl an Unterkünften (Hostels für Rucksacktouristen, Pensionen, Lodges und Hotels). Das Busunternehmen Compassline bietet auf Kundenwünsche zugeschnitte Bustouren an.
Verkehrsbestimmungen:
- Linksverkehr;
- Anschnallpflicht;
- Promillegrenze: 0,5 ‰;
- Telefonieren ist nur über eine Freisprecheinrichtung erlaubt.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- in geschlossenen Ortschaften: 60 km/h;
- auf Landstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.
Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind sehr hoch.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Der ADAC-Partnerclub in Johannesburg ist die Automobile Association of South Africa (AASA), Tel. +27 (11) 799 10 00. Der Automobilclub bietet umfangreiche Dienstleistungen (z.B. Auskünfte zu Straßenzuständen, Unterkünften etc.) an und stellt Mitgliedern anderer Automobilclubs u.a. Kartenmaterial zur Verfügung.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig. Es empfiehlt sich außerdem, eine englische Übersetzung mitzuführen.
In allen größeren Städten gibt es gute Bus- und Bahnnetze.
In Johannesburg werden die Busse von Metrobus betrieben, in Kapstadt von Golden Arrow. Außerdem sind Kapstadts MyCiti-Busse eine günstige Alternative, um zu den beliebtesten Sehenswürdigkeiten im Zentrum zu gelangen.
Pretoria (Tshwane) hat regelmäßig verkehrende Stadtbusse.
Durban wird von Metrorail Durban mit einem S-Bahn-ähnlichen Nahverkehr versorgt. Busse werden von der eThekwini Municipal Bus Company betrieben. Außerdem gibt es private Busse und Sammeltaxis (Minibusse), die allerdings oft überladen und schlecht gewartet sind. Für Touristen werden auch Zulu-Rikschas angeboten.
In Südafrika gibt es sowohl reguläre Intercity-Züge als auch private Luxuszüge. Der öffentliche Schienenverkehr entspricht nicht dem europäischen Standard. Daher ist es generell empfehlenswert, 1. Klasse zu reisen. Alle Langstreckenzüge haben Schlafwagen, die meisten auch Speisewagen.
In den Stadtgebieten von Tshwane (Pretoria)/Johannesburg und Kapstadt verkehren in kurzen Abständen Nahverkehrszüge. Auf allen Hauptstrecken sollte mindestens 24 Stunden im Voraus gebucht werden.
Der erste Hochgeschwindigkeitszug Südafrikas, der Gautrain verbindet Johannesburg, Pretoria und den internationalen Flughafen von Johannesburg.
Zu den wichtigsten InterCity-Luxuszügen zählt der Blue Train, der von Pretoria (Tshwane) nach Kapstadt und nach Hoedspruit (Krüger Nationalpark) fährt. Jedes Blue Train-Abteil hat ein Badezimmer, ein Telefon, einen Fernseher und eine Klimaanlage.
Züge von Rovos Rail gehören ebenfalls zur Luxusklasse. Rovos Rail bietet luxuriöse Dampflok-Safaris mit Fahrten von Pretoria nach Durban, zu den Victoriafällen und nach Swakopmund sowie von Kapstadt nach George und Daressalam an.
Der InterCity-Zug Trans-Oranje fährt wöchentlich zwischen Kapstadt und Durban über Kimberley und Bloemfontein.
Der Luxuszug Trans-Natal-Express bedient die Strecke Durban - Johannesburg; der Trans-Karoo-Express Kapstadt - Johannesburg.
Mit dem Shongololo Express können Reisen zwischen 12 und 15 Tagen gebucht werden. Die 15-tägige Reise führt z.B. entlang der Strecke Kapstadt - Midlands - Zululand - Swasiland - Krüger Nationalpark - Pretoria, eine 12-tägige Reise von Pretoria zu den Vicoria Wasserfällen.
MSC Cruises bieten Kreuzfahrten auf der Strecke Kapstadt - Port Elizabeth - Durban an.
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird empfohlen.
[1] Bei Direktflügen aus Europa wird keine Gelbfieber-Impfung verlangt. Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird aber von allen Reisenden verlangt, die nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Dies gilt auch für Reisende, die sich als Transitpassagiere länger als 12 Stunden in den Infektionsgebieten aufgehalten haben. Bei Transitaufenthalten wird grundsätzlich eine Gelbfieber-Impfung empfohlen, weil oft die Dauer des Transitaufenthalts nicht nachgewiesen werden kann.
[2] Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
[3] Die gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum kommt ganzjährig im Osten der Provinz Mpumalanga (einschließlich der Nationalparks und angrenzenden Wildreservaten), im Norden sowie im Nordosten der Provinz Limpopo vor. Ein mittleres bis hohes Risiko besteht von Oktober bis Mai, weshalb sich in diesem Zeitraum eine Malariaprophylaxe empfiehlt. Im Zeitraum von Juni bis September besteht in den genannten Gebieten ein geringes Malaria-Risiko. Ebenso besteht ein geringes Malaria-Risiko von September bis Mai im Norden und Nordosten von KwaZulu-Natal (inklusive der Tembe- und Ndumo- als auch der Umfolozi- und Hluhluwe-Wildreservate).
[4] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Das Leitungswasser ist in den Großstädten gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend. In den ländlichen Gegenden ist Leitungswasser jedoch nicht immer keimfrei und sollte sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist pasteurisiert und Milchprodukte, Fleischwaren, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse können unbesorgt verzehrt werden. Fleisch und Gemüse sollte jedoch durchgekocht und nicht lau aufgewärmt sein.
Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger können in Teichen und Flüssen vor allem in der Limpopo- und Mpumalanga-Provinz, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kappprovinz bei Port Elizabeth vorkommen. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
HIV/Aids ist eines der größten Gesundheitsprobleme Südafrikas. Es ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die Rifttal-Fieberinfektion kommt landesweit regional vor und Touristen können sich, trotz eher geringem Risiko, anstecken. Schutzmaßnahmen sind ein guter Mückeschutz, keine ungekochte Frischmilch trinken und kein rohes Fleisch essen.
Tuberkulose kommt landesweit vor. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion.
Die UV-Strahlung ist sehr hoch und kann zu Hautschäden führen. Sonnenschutz durch hautbedeckende Kleidung und Sonnenschutzmittel (LSF > 20) ist daher unbedingt erforderlich.
Für Arbeitsaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis verlangt.
1 Südafrikanischer Rand = 100 Cents. Währungskürzel: R, ZAR (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 200, 100, 50, 20, und 10 R im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 R sowie 50, 20, 10 und 5 Cent.
Mastercard und Visa sind weithin gebräuchlich, aber auch American Express und Diners Club werden angenommen. Nicht alle Einrichtungen akzeptieren Kreditkarten. So kann man beispielsweise an Tankstellen und im Landesinneren nicht oder selten mit einer Kreditkarte bezahlen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Girocard
Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Maestro-Symbol wird in Südafrika akzeptiert.
Es sollten nur bewachte Geldautomaten, die innerhalb von Gebäuden angebracht sind, - wie in Banken, Supermärkten und Einkaufszentren -, genutzt werden. Geldautomaten, die draußen stehen, bergen das Risiko, manipuliert worden zu sein. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. In Südafrika können Reiseschecks in den Großstädten bei wenigen Banken und Wechselstuben eingelöst werden.
Mo-Fr 09.00-15.30 Uhr, Sa 08.30-11.00 Uhr (regionale Variationen sind möglich).
Die Einfuhr der Landeswährung in bar, als Wertpapiere oder in Gold ist unbegrenzt, muss aber ab einer Summe im Gegenwert von 25.000 R deklariert werden und ggf. muss eine Einfuhrerlaubnis vorgelegt werden. Die Ausfuhr der Landeswährung ist für Reisende, die keinen Wohnsitz in Südafrika haben, auf die eingeführte Summe begrenzt. Die Einfuhr von Fremdwährungen muss ab einer Summe im Gegenwert von 10.000 US$ deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf die bei der Einfuhr deklarierte Summe begrenzt.
Geld (vor allem Euro und US-Dollar) kann in den meisten Banken und Hotels umgetauscht werden (nur gegen Vorlage des Reisepasses), am Cape Town International Airport sogar 24 Stunden am Tag. Vom Geldtausch auf dem Schwarzmarkt wird abgeraten.
Amtssprachen sind Zulu, Xhosa, Pedi, Afrikaans, Englisch, Ndebele, Nordsotho, Südsotho, Setswana, Swati, Tsonga, Venda.
Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, werden am darauf folgenden Montag begangen.
Folgende Artikel können zollfrei nach Südafrika eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten und 20 Zigarren und 250 g Tabak;
2 l Wein und 1 l andere alkoholische Getränke;
50 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette;
Geschenke und persönliche Gebrauchsgegenstände bis zu einem Wert von 5.000 R (keine Fernseher, keine Verbrauchsgüter wie Lebensmittel).
Sondergenehmigungen werden verlangt für die Einfuhr u.a. von Pflanzen, pflanzlichem Material, Schusswaffen, Medikamenten und einer bestimmten Anzahl von Goldmünzen.
Einfuhrverbot besteht für Psychopharmaka, Klappmesser, automatische, militärische und nicht nummerierte Waffen, Munition, Sprengstoffe und Sprengkörper, Giftstoffe, Fälschungen, Waren, die in einem Gefängnis hergestellt wurden, sowie Zigaratten, von denen 1000 Stück mehr als 2 kg wiegen.
Weitere Informationen sind vom südafrikanischen Zoll erhältlich.
Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 0027.
Notrufnummern sind: Polizei 10111 und Rettungswagen 10177.
4G- und 5G-Mobilfunknetz. Netzbetreiber sind u.a. MTN, Telcom und Vodacom. Das Mobilfunknetz deckt die Städte und ihre Verbindungsstraßen ab. Internationale Roaming-Abkommen bestehen. Deutsche Mobiltelefone können in der Regel in Südafrika genutzt werden. Südafrikanische Mobiltelefone können an den internationalen Flughäfen gemietet werden. Für Touristen lohnt sich in der Regel der Erwerb einer lokalen SIM-Karte.
Kostenloses WLAN bieten die Kaffeehäuser in den Townships von Kapstadt sowie landesweit auch zahlreiche Hotels, Restaurants, Flughäfen und Business-Zentren an. Außerdem gibt es noch fast in jedem Ort ein Internet-Café.
Postsendungen nach Europa sind bis zu sieben Tage unterwegs. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 08.00-16.30 Uhr, Sa 08.00-12.00 Uhr. Manche Schalter schließen Mo-Fr um 15.30 Uhr und Sa um 11.00 Uhr. Die kleineren Postämter machen 13.00-14.00 Uhr Mittagspause.
Gold, Diamanten- und Halbedelsteinschmuck, Leder, Samt, Keramik, afrikanische Handarbeiten, Safarianzüge und Federn.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr, Sa 09.00-13.00 Uhr.
Einheimische Spezialiäten sind z. B. Sosaties (eine Art Schaschlik), Bobotie (Gehacktes mit Curry), Bredies (Eintopf mit Fleisch, Tomaten und anderem Gemüse), Crayfish (Flusskrebs) und Biltong (Trockenfleisch).
Getränke: Es gibt ausgezeichnete einheimische Weine, auch Sherry wird im Land gekeltert. Liquor Stores, in denen Spirituosen verkauft werden, haben Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr und Sa 09.00-13.00 Uhr geöffnet. Mittlerweile ist Alkohol auch in Supermärkten erhältlich.
Christentum (80%), u. a. Afrikanische Kirche, Reformierte Niederländische Kirche, Anglikanische Kirche, Methodisten und Katholiken. Minderheiten von Juden, Muslimen, Hindus und Anhänger von Naturreligionen.
Umgangsformen: Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Bei Privatbesuchen werden die üblichen Höflichkeitsformen erwartet.
Kleidung: Zwanglose Kleidung ist angemessen, bei besonderen Anlässen ist elegante Kleidung angebracht.
Rauchen: In geschlossenenen öffentlichen Räumen und in teilweise geschlossenen öffentlichen Innenbereichen ist Rauchen verboten. Demnach ist das Rauchen am Arbeitsplatz, in Einkaufszentren, in Theatern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf den Flughäfen, in Clubs, in Kinos etc. verboten. Einige Restaurants bieten ihren Gästen ausgewiesene Raucherplätze an. Das Rauchen ist auch im Pkw verboten, wenn Kinder unter 12 Jahren darin sitzen.
Trinkgeld: Ein Trinkgeld in Höhe von 10-15 % ist üblich, wenn es nicht schon in der Rechnung enthalten ist. U.a. Portiers, Kellner und Zimmerservice-Personal, Gepäckträger, Reiseführer, Angestellte im Schönheitssalon und Taxifahrer erwarten ein Trinkgeld. Einem Zimmermädchen kann man pro Tag etwa 10 Rand geben, Tankwärtern 2 Rand und Gepäckträgern 5 Rand. Auch Straßenzeitungsverkäufer erhalten ein paar Cents.
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2020
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10111
© 2025 Der Reiseführer.
Je nach Höhenlage verschieden; es wird jedoch nur in niedrigen Lagen unangenehm heiß oder kalt. Im Hochland kann Frost auftreten, obwohl das Klima hier im Allgemeinen gemäßigt ist. Subtropisches, trockeneres Klima in mittleren Lagen.
Allgemein erforderlich, muss am Tag der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und bei der Einreise noch mindestens zwei bis drei freie Seiten haben.
Allgemein erforderlich, u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen (plus mögliche Verlängerung um 60 Tage) ein Visum bei der Einreise:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder (Ausnahme: [1] Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien benötigen ein Visum vor der Reise.)
(b) Schweiz;
(c) Türkei.
Gebühren in Brüssel:
Einfachvisum und Mehrfachvisum: 50 €.
Einfachvisum zur einmaligen Einreise, Mehrfachvisum zur mehrfachen Einreise innerhalb von 3 oder 6 Monaten.
Einfachvisa und Mehrfachvisa sind 3 Monate ab Ausstellung gültig. Wer sich 6 Monate oder länger im Land aufhalten möchte, sollte beim Immigration Office in Eswatini (Box 372, Mbabane) eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
(a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Gebühr (bei Antragstellung in bar).
(e) Nachweis eines Hin- und Rückflugtickets.
(f) frankierter Einschreiben-Rückumschlag für Zustellung des visierten Reisepasses.
Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(c) Ausreichende Geldmittel.
Anträge an das Immigration Office in Mbabane oder die Botschaft in Brüssel (s. Kontaktadressen).
In der Regel erfolgt die Ausstellung nach Eingang aller Unterlagen innerhalb von 24 Stunden, kann jedoch in Ausnahmefällen bis zu 3 Wochen dauern. Postalische Beantragung dauert jeweils einige Tage länger.
Alle Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Erfolgt die Einreise über Nachbarländer, müssen deren Ein- und Ausreisebestimmungen für Minderjährige beachtet werden.
Auskünfte zu den Einfuhrgenehmigungen für Haustiere erteilt der State Veterinarian, Customs House, Fraser Street, Johannesburg, South Africa oder Veterinary Services, P.O.Box 162, Mbabane, Eswatini. Katzen und Hunde benötigen ein Tollwutimpfzertifikat.
Allgemein erforderlich, muss am Tag der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und bei der Einreise noch mindestens zwei bis drei freie Seiten haben.
Allgemein erforderlich, u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen (plus mögliche Verlängerung um 60 Tage) ein Visum bei der Einreise:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder (Ausnahme: [1] Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien benötigen ein Visum vor der Reise.)
(b) Schweiz;
(c) Türkei.
Stand - Fri, 20 Jun 2025 15:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Fri, 20 Jun 2025 15:56:43 +0200)
Letzte Änderungen:
Gesundheit - Malaria
Redaktionelle Änderungen
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- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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Die innenpolitische Lage ist derzeit stabil. Spontane Demonstrationen können dennoch nicht ausgeschlossen werden.
Die Kriminalitätsrate in Eswatini ist niedriger als in den Nachbarländern Südafrika und Mosambik, jedoch in letzter Zeit gestiegen. In der Regel nimmt die Anzahl der Übergriffe in der Ferienzeit vor Weihnachten zu. Raubdelikte an Ausländern bei Besuchen der Stadtzentren von Mbabane, Manzini und Matsapha sowie bei Überlandfahrten sind nicht häufig, kommen aber ebenso vor wie Kreditkartenbetrug und Autodiebstahl mit Waffengewalt, sog. Carjacking.
Das Klima ist subtropisch, gemäßigt bis heiß, je nach Höhenlage.
Die Regenzeit geht von Oktober bis April. Vor allem in dieser Zeit kann es zu Überschwemmungen kommen.
Es gibt keine berufskonsularische Vertretung in Eswatini. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Pretoria/Südafrika, in konsularischen Notfällen können deutsche Staatsangehörige das Verbindungsbüro in Mbabane kontaktieren.
Alle öffentlich zugänglichen Verkehrsmittel sind schlecht gewartet und häufig überladen.
Es herrscht Linksverkehr. Der Zustand der Straßen ist an vielen Stellen verbesserungsbedürftig, die Unfallgefahr ist auch tagsüber hoch. Zudem befinden sich regelmäßig (auch nachts) Fußgänger und Tiere auf der Fahrbahn. Zusammenstöße mit großen Tieren wie Kühen und Ziegen sind keine Seltenheit.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Homosexuelle Handlungen sind in Eswatini weiterhin gesetzlich verboten und können mit Freiheitsstrafen geahndet werden. In jüngster Zeit sind gleichwohl keine Fälle strafrechtlicher Verfolgung bekannt geworden. Gleichgeschlechtliche Beziehungen gelten in Eswatini vielfach als gesellschaftliches Tabu. Es muss weiterhin damit gerechnet werden, dass öffentliche Zuneigungsbekundungen gleichgeschlechtlicher Paare in Eswatini als Erregung öffentlichen Ärgernisses verstanden und geahndet werden können.
Das Fotografieren öffentlicher Gebäude und militärischer Einrichtungen ist verboten. Für professionelle Fotoaufnahmen von traditionellen öffentlichen Veranstaltungen wie des traditionellen Reed Dance (alljährlich Ende August/Anfang September) und des Incwala-Festes (Dezember/Januar) muss eine Genehmigung eingeholt werden.
Besitz, Konsum und Handel mit illegalen Drogen werden streng bestraft. Die Strafen reichen von hohen Geld- bis zu Gefängnisstrafen. Das Strafrecht Eswatinis sieht für besonders schwere Verbrechen wie Mord die Todesstrafe vor, sie ist in den letzten Jahrzehnten aber in keinem Fall vollstreckt worden.
Prostitution ist verboten. Besonders Kinderprostitution wird mit hohen Strafen geahndet.
Landeswährung ist der Lilangeni (SZL, Mehrzahl: Emalangeni), der im Verhältnis 1 zu 1 fest an die südafrikanische Währung Rand (ZAR) gekoppelt ist. SZL und ZAR sind in Eswatini gesetzliches Zahlungsmittel, südafrikanische Münzen werden jedoch nicht akzeptiert.
Bargeld (EUR oder USD) kann in Eswatini gewechselt werden, sollte aber nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. In der Hauptstadt Mbabane, in Manzini und in einigen anderen Städten gibt es internationale Geldautomaten, und viele Restaurants und Hotels akzeptieren Zahlungen mit Kreditkarten wie Mastercard und Visa.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und über mindestens zwei bis drei freie Seiten verfügen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das entweder bei Einreise („on arrival") oder vor der Einreise beantragt werden muss.
Für touristische Aufenthalte wird dieses bei der Einreise („on arrival") an der Grenze für 30 Tage erteilt. Verlängerungen für maximal weitere 90 Tage können beim Innenministerium beantragt werden.
Für alle anderen Reisezwecke ist die Einholung eines Visums vor Einreise erforderlich. Nähere Informationen bietet der Honorarkonsul des Königreichs Eswatini in Berlin oder die für Deutschland zuständige Botschaft von Eswatini in Brüssel.
Die Ein- bzw. Ausfuhr von Bargeld über 15.000 SZL/ZAR muss beim Zoll oder der Polizei bei Ein- bzw. Ausreise deklariert werden.
Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Für die Einfuhr von Haustieren müssen diese gegen mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft sein und ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland besitzen, das maximal zehn Tage vor der Reise ausgestellt wurde. Zudem ist eine Einfuhrerlaubnis des Ministry of Finance erforderlich.
Bei der direkten Einreise aus dem Gelbfieberendemiegebiet ist für alle Reisenden mit einem Lebensalter über einem Jahr der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung notwendig (Internationales Impfzertifikat, lebenslange Gültigkeit). Das gilt auch für eine Anreise im Transit über Addis Abeba oder Nairobi, wenn der dortige Aufenthalt länger als 12 Stunden beträgt. Reisende, die sich vor Einreise nach Eswatini in Südafrika aufgehalten haben und nicht zuvor aus dem Gelbfieberendemiegebiet nach Südafrika eingereist sind, benötigen kein Impfzertifikat.
Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Es besteht ein ganzjährig geringes Infektionsrisiko im ganzen Land, die Hauptstadt Mbabane ist malariafrei. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium Falciparum, beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Beachten Sie zum Schutz vor Malaria die folgenden Hinweise:
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Gute ärztliche Versorgung ist in den angrenzenden Großstädten Südafrikas zu finden.
Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung in Südafrika und Eswatini ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Königreich Eswatini.
Mbabane.
Eswatini grenzt im Norden, Westen und Süden an Südafrika und im Osten an Mosambik. Das Land teilt sich in vier geographische Regionen: das Inkangala-Hochveld, ein Streifen teilweise aufgeforsteter, zerklüfteter Landschaft, einschl. des Usutu-Pinienwaldes; die Peak-Wälder im Nordwesten; das Mittelveld, das sich sanft vom Hochveld über Hügel auf fruchtbare Täler senkt und das Unterveld oder Buschland mit 170-360 m hohen Hügeln. Am östlichen Rand des Untervelds liegt das Lubombo-Plateau, das überwiegend als Weide- und Ackerland genutzt wird. Eswatini ist eines der bestbewässerten Länder des südlichen Afrika. Die vier größten Flüsse, Komati, Usutu, Mbuluzi und Ngwavuma, fließen von West nach Ost und münden in den Indischen Ozean.
Parlamentarische Monarchie (im Commonwealth) seit 1973. Verfassung von 2006. Parlament (Libandla): Nationalversammlung mit 65 Mitgliedern und Senat mit 30 Mitgliedern. Unabhängig seit 1968 (ehemaliges britisches Protektorat). Der Staatenname Swasiland wurde 2018 in Eswatini geändert.
König Mswati III., seit 1986.
Premierminister Russell Dlamini, seit November 2023.
230 V, 50 Hz.
Zwischen Mosambik und Südafrika liegt eines der kleinsten, aber schönsten Länder der Welt, Eswatini, das bis 2018 Swasiland hieß. Ganz im Gegensatz zu seinem größeren Nachbarn ist es von Rassenkonflikten weitgehend verschont geblieben, und Nationalstolz und eine reiche Kulturgeschichte zeichnen es aus.
Wer während des Incwala- oder des Umhlanga-Festivals hier ist, dem wird dieses Erlebnis sicherlich als Höhepunkt der Reise im Gedächtnis bleiben. Ein großer Anziehungspunkt sind auch die Bewohner Eswatinis, die trotz eigener Sorgen Besuchern gegenüber sehr gastfreundlich und locker sind.
2018 feierte Eswatini 50 Jahre Unabhängigkeit von Großbritannien. Zu diesem Anlass verkündete der König Mswati III. die Umbenennung von Swasiland in das Königreich von eSwatini. Der neue Name bedeutet in der Swasi-Sprache "Land der Swasi".
Die Naturschutzgebiete und Wildgehege Eswatinis zählen zu den schönsten Gegenden des südlichen Afrikas. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Tiere zu beobachten; Safaris laufen hier aber bedeutend zurückhaltender als in den großen Nationalparks von Südafrika ab. Hier kann man auch noch das scheue und fast ausgestorbene Spitzmaulnashorn in freier Wildbahn beobachten.
Von Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es keine Direktflüge nach Eswatini.
Eswatinis nationale Fluggesellschaft, Eswatini Airlink (4Z), bietet tägliche Flugverbindungen zwischen Johannesburg (Südafrika) und Manzini an.
Nach Johannesburg fliegt South African Airways (SA) nonstop ab Frankfurt/M. und München; Zubringerflüge nach Frankfurt/M. aus Wien mit Austrian (OS) und aus Zürich mit Swiss (LX).
Swiss (LX) fliegt im Code Share mit South African Airways (SA) ab Zürich nach Johannesburg; Zubringerflüge nach Zürich aus Wien mit Austrian (OS).
Frankfurt/M. - Manzini: 13 Std. 10 Min.; Wien - Manzini: 16 Std. 25 Min.; Zürich - Manzini: 14 Std. 20 Min. (jeweils mit 1 oder 2 Zwischenstopps).
Bei Abflug ist eine Gebühr von ca. 2,50 € (50 SZL) zu entrichten. Kinder unter 3 Jahren sowie Transitreisende sind davon ausgenommen.
Es gibt zahlreiche Grenzübergänge nach Südafrika und gute Straßenverbindungen u.a. nach Johannesburg, Durban und ins nördliche Zululand.
Fernbusse: Trans Magnific bietet Bus-Shuttles zwischen Johannesburg und Manzini (Fahrtzeit: 6 Std.) sowie Mbabane (Fahrtzeit: 5 Std.) an. Mehrmals wöchentlich gibt es Busverbindungen zwischen Mbabane und Maputo (Mosambik) sowie nach Durban (Südafrika), Mbombela (Südafrika), eMalahleni (Südafrika) und zum Kruger-Nationalpark (Südafrika).
Maut: An der Grenze ist bei der Einreise mit dem Pkw abhängig vom Gewicht des Fahrzeugs eine pauschale Straßennutzungsgebühr von ca. 5-15 € (100-300 SZL) zu entrichten.
Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.
Der grenzüberschreitende Bahnverkehr wird ausschließlich für den Gütertransport genutzt; es gibt keine Personenbeförderung.
In Eswatini werden keine Inlandflüge angeboten.
Das Straßennetz hat eine Gesamtlänge von ca. 3.800 km und ist relativ gut ausgebaut.
Von Nachtfahrten wird generell abgeraten, da sich oft Fußgänger oder auch größere Tiere, wie z.B. Kühe, auf der Fahrbahn aufhalten und bei Dunkelheit nicht rechtzeitig erkannt werden können.
Maut: An der Grenze ist bei der Einreise mit dem Pkw eine pauschale Straßennutzungsgebühr von ca. 5-15 € (100-300 SZL) zu entrichten.
Tankstellen sind ausreichend vorhanden und zwischen 7.00 und 18.00 Uhr oder auch ganztags geöffnet.
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Teerstraßen oder gute Schotterstraßen verbinden die größeren Orte und führen zu den Grenzorten nach Südafrika und Mosambik. Viele Straßen sind jedoch schmal und kurvenreich.
Unbefestigte Straßen sind vor allem während der Regenzeit (Okt.-März) am besten mit Allradantrieb befahrbar.
Mietwägen sind am Flughafen sowie in Mbabane und Manzini erhältlich. Mindestalter: 23 Jahre. Kaution oder Bezahlung mit Kreditkarte erforderlich.
Private Taxis sind in den Städten verfügbar. Der Preis sollte vor Fahrtbeginn vereinbart werden. Am besten lässt man sich ein Taxi vom Hotel aus rufen.
Außerdem verkehren fast überall Minibus-Sammeltaxis, die oft auch unterwegs angehalten werden können. Die Sammeltaxis sind günstiger, aber auch oft sehr langsam, weil immer wieder gewartet wird, bis sie voll besetzt sind.
U.a. können im Hlane Royal National Park und im Mlilwane Wildlife Sanctuary für die dortigen Mountainbike-Strecken Fahrräder gemietet werden. In Städten ist es nicht ratsam Fahrrad zu fahren.
Eswatini besitzt ein weit verzweigtes Busnetz, das Städte und Dörfer verbindet. Die Busse sind allerdings oft überfüllt.
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,5 ‰.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h;
- außerorts: 80 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Bei Pannen und Unfällen mit dem Mietwagen ist immer zunächst die Autoverleihfirma zu kontaktieren.
Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.
Manzini kann mit Bussen, Minibussen oder Taxis erkundet werden; die kleine Innenstadt auch zu Fuß.
Der Bahnverkehr ist dem Gütertransport vorbehalten; es gibt keine Personenbeförderung.
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte.
Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion, wenn auch gering, besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
[3] Malariarisiko ganzjährig in den tief liegenden Regionen, vor allem in Big Bend, Mhlume, Simunye und Tshaneni. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll stark gegen Chloroquin resistent sein.
[4] Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Trinkwasser außerhalb der größeren Städte ist nicht immer keimfrei und sollte sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist pasteurisiert und kann, ebenso wie einheimische Milchprodukte, Fleisch, Geflügel, Obst und Gemüse, unbesorgt verzehrt werden.
Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Hepatitis A tritt auf, Hepatitis B ist hochendemisch. Impfschutz gegen Hepatitis A wird empfohlen, bei Langzeitaufenthalten auch gegen Hepatitis B.
HIV/Aids ist in Swasiland ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Tollwut kommt vor. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
1 Lilangeni = 100 Cents. Währungskürzel: E, SZL (ISO-Code). Die Mehrzahl von Lilangeni ist Emalangeni. Banknoten gibt es im Wert von 200, 100, 50, 20 und 10 E; Münzen in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 E sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Cent.
Südafrikanische Banknoten (Rand) werden überall ebenfalls als Zahlungsmittel angenommen und sind mit dem Namibia-Dollar und dem Lilangeni gekoppelt.
Gängige Kreditkarten wie Mastercard, Visa und American Express erfahren die größte Akzeptanz in großen Hotels, Restaurants, einigen Geschäften und bei Mietwagenfirmen in größeren Städten. An Tankstellen kann jedoch nicht mit Kreditkarte bezahlt werden. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Wegen Kreditkartenbetrugsfällen sollte die Karte niemals aus den Augen gelassen werden.
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Geldautomaten befinden sich in der Hauptstadt Mbabane, in Manzini und in einigen anderen großen Städten. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann in den großen Städten an Geldautomaten der Standard Bank mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Eswatini in Mbabne und in anderen größeren Städten bei einigen Banken eingelöst werden.
Mo-Fr 08.30-14.30 Uhr, Sa 08.30-11.00 Uhr.
Es besteht Deklarationspflicht bei Ein- und Ausfuhr von Summen in bar ab einem Wert von 15.000 E.
Der Umtauschkurs im Land ist am günstigsten. Emalangeni sollten vor der Ausreise in die eigene Landeswährung zurückgetauscht werden. US-Dollar und Euro werden in Banken problemlos getauscht.
Amtssprachen sind Siswati und Englisch.
[*] Die Daten der Incwala- und Umhlanga-Zeremonien richten sich nach dem Mondkalender und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Folgende Artikel können zollfrei nach Swasiland eingeführt werden (nur Erwachsene):
200 Zigaretten und 20 Zigarren und 250 g Tabak;
1 l alkoholische Getränke und 2 l Wein;
50 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette.
Geschenke bis zum Wert von 5.000 E (ausgenommen sind o. g. Waren sowie Fernseher). Die Grenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuer liegt pro Person bei 1.000 E.
Weitere Informationen sind vom Zollamt von Eswatini erhältlich.
Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 00268.
2G-, 3G- und teilweise 4G-Mobilfunknetzwerk. Zu den Mobilfunkanbietern gehören u.a. MTN und Eswatini Mobile.
Internetprovider ist u.a. Eswatini Mobile. Internetcafés sind vor allem in den großen Städten wie Mbabane und Manzini vorhanden.
Post nach Europa ist bis zu zwei Wochen unterwegs. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 08.00-16.00 Uhr, Sa 08.00-11.00 Uhr.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Eswatini empfangen.
Perlenarbeiten, Korbwaren, Gras- und Sisalmatten, Kupferartikel, Holzschüsseln, Edelsteinschmuck, Holz- und Specksteinschnitzereien, Flaschenkürbisse, Karosses (Ledermatten), Trommeln, Webstoffe, Batiken und bedruckte Stoffe.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 08.00-17.00 Uhr, Sa 08.00-13.00 Uhr.
Restaurants gibt es in erster Linie in den größeren Städten und in Hotels. An Marktständen kann man die traditionelle Fleischsuppe, zahlreiche Maisgerichte, pürierte Mehlkartoffeln und gegrillte Maiskolben probieren (je nach Jahreszeit).
Getränke: Die Auswahl an Spirituosen, Bier und Wein ist gut. Traditionelles Swasi-Bier wird von den Marktfrauen gebraut und an Ständen verkauft.
Zionisten (Mischung aus Christentum und Ahnenanbetung) (40%), Katholiken (20 %), Muslime (10 %), Bantureligionen, Mormonen, Juden und andere.
Kleidung: Zwanglose Kleidung ist angemessen, nur im Spielkasino und in den Spitzenhotels wird elegantere Kleidung erwartet.
Fotografieren: Grundsätzlich immer um Erlaubnis fragen, bevor man jemanden fotografiert; unter Umständen wird ein kleiner Geldbetrag erwartet. Der königliche Palast, die königliche Familie, uniformierte Polizei, Militärpersonal und militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden. Wer traditionelle Zeremonien fotografieren möchte, sollte sich vorher mit dem Government Information Service (PO Box 338, Mbabane, Tel: (040) 4 27 61) in Verbindung setzen.
Trinkgeld: Auf alle Hotel- und Restaurantrechnungen werden 10% aufgeschlagen.
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Ihr Viamonda Team